KfW: Gründercoaching Deutschland

Ziel und Gegenstand:

Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Coachingmaßnahmen, um Existenzgründern die Finanzierung von Beratungen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Das Unternehmen muss die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht gefördert werden Existenzgründer, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind, Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Leitlinien der Europäischen Kommission.

Voraussetzungen:

Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen muss der Existenzgründer über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen. Bei der Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit muss die Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen. Zudem muss der Existenzgründer in diesem Zeitraum Leistungen nach dem SGB zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten haben. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Nicht gefördert werden insbesondere Coachingmaßnahmen in der Vorgründungsphase sowie Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in den alten Bundesländern 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 EUR nicht überschreiten. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR.

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